Der Netzbetreiber kann gemäß den Vorgaben der technischen Anschlussregeln VDE-AR-N 4110, 4120 oder 4130 eine regelmäßige Überprüfung der vorgegebenen Funktionen Ihrer Anlage fordern (4 Jahresrhythmus). Im Rahmen dieser Prüfungen kann es auch erforderlich sein, bestimmte Einstellungen anzupassen oder neue Funktionen nachzurüsten.
Dabei erfolgt in der Regel auch ein Softwareupdate der relevanten Treiber. Der dafür notwendige Aufwand wird vorab geschätzt und bezieht sich ausschließlich auf die Durchführung der Überprüfung und das Einspielen von Updates – nicht jedoch auf die Behebung eventuell bestehender Fehler.
Sollten im Zuge der Arbeiten Fehler festgestellt werden, kann es zu einer nachträglichen Berechnung des zusätzlichen Aufwands kommen. In Einzelfällen kann es zudem erforderlich sein, dass die Fehlerbehebung durch Dritte oder den jeweiligen Hersteller erfolgen muss.
Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt grundsätzlich über eine VPN-Verbindung. Ohne Fernzugriff ist eine solche Prüfung oder Nachrüstung nicht möglich.
