Wir haben einen Fernwartungsrouter mit einer VPN-Verbindung zur Anlage eingerichtet. Diese VPN-Verbindung war für die Inbetriebnahme, sowie für die finale Einstellung, bis zur Ausstellung der Konformitätserklärung notwendig. Zu diesem Zweck wurde bei uns entsprechende Hardware installiert.
Wikipedia VPN: https://de.wikipedia.org/wiki/Virtual_Private_Network
Da die Anzahl der gleichzeitig möglichen Verbindungen begrenzt ist, werden wir den Zugang zu abgeschlossenen Projekten, die keine Weiterführung der VPN beauftragt haben, beenden.
Sollten wir keine Rückmeldung zu einer Beauftragung der Fernwartungslösung erhalten, wird der Fernzugang deaktiviert.
Eine Wiederaufnahme (Neueinrichtung) des Zugangs ist zu einem späteren Zeitpunkt nur durch lokalen Zugriff auf den Fernwartungsrouter möglich. Vor-Ort mit Anfahrt oder über andere Fernwartungslösung.
Über die bestehende VPN-Verbindung besteht zudem die Möglichkeit, Ihnen als Kunden einen externen Zugriff auf die Geräte in Ihrem Netzwerk bereitzustellen, der ebenfalls über einen sicheren VPN Tunnel gewährleistet wird.
Wir nutzen einen Fernwartungsrouter der die VPN Verbindung aufbaut, neue EZA-Regler werden von uns mitlerweile alle damit ausgestattet. Hochrüstung auf die aktuelle VPN-Lösung benötigt einmal extra zu bestellende Hardware.
Wir können mit unserer VPN Lösung auf alle erreichbaren Netzwerkgeräte und deren Dienste weiteleiten mit Destination NAT. Damit ist es möglich auch auf Geräte remote zuzugreifen die sonst nicht erreichbar wären. Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/NetzwerkadressÜbersetzung